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Tiefbau und Verkehrswege – spezialisiert auf Straßenbauer/in

Dein Berichtsheft für
Straßenbauer/in.

Untergrund herstellen, Schichten einbauen, Pflaster verlegen, Asphalt einbauen und verdichten, Verkehrssicherung umsetzen – zwischen Baustelle, Maschinen und Wetter bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Straßenbauer/in in wenigen Minuten.

Straßenbau-Einsätze sauber dokumentieren

AzubiBericht übersetzt deine Tätigkeiten bei Erdarbeiten, Schichtaufbau und Belägen in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.

Kammerkonforme Inhalte

Wir orientieren uns an typischen Tätigkeiten im Straßenbau wie Planum, Frostschutz- und Tragschichten, Pflaster- und Asphaltarbeiten sowie Verkehrssicherung. Deine Einsätze werden passend formuliert.

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Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Straßenbauer/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Baustelle nach Verkehrszeichenplan abgesichert und die Absperrung kontrolliert.

Planum hergestellt, Frostschutzschicht eingebaut und mit der Rüttelplatte verdichtet.

Pflasterfläche mit Gefälle verlegt, abgerüttelt und die Fugen verfüllt.

Asphaltdeckschicht eingebaut, Einbautemperatur gemessen und die Nahtstelle behandelt.

Ausbildung Straßenbauer/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK

Ausbildungsordnung

Tiefbauberufeausbildungsverordnung (TiefbauBAusbV) vom 3. Juni 2024, in Kraft seit 1. August 2026; für Verträge, die vor diesem Tag begonnen haben, gilt weiter die Bauwirtschaftsverordnung von 1999 mit der Stufenausbildung

Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2026 gilt für neue Verträge die Tiefbauberufeausbildungsverordnung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft ist damit Geschichte – es gibt keine eigene Prüfung nach dem zweiten Jahr mehr, mit der man den Abschluss Tiefbaufacharbeiter erwirbt. Ratgeber, Merkblätter und Vorlagen, die das noch so darstellen, beziehen sich auf die Verordnung von 1999. Für laufende Altverträge stimmt das weiterhin; § 102 der neuen Verordnung lässt die Fortsetzung nach der alten Regel bis zum 31. Juli 2030 zu.

Straßenbauer ist doppelt anerkannt: nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk Straßenbauer (Anlage A Nr. 5) und nach § 4 Abs. 1 BBiG. Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständig und es ist eine Gesellenprüfung, im Industriebetrieb des Bauhauptgewerbes die IHK mit einer Abschlussprüfung. Die Verordnung spricht deshalb durchgehend von der „Gesellen- oder Abschlussprüfung“.

Geprüft wird gestreckt. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen: der Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ mit einer Arbeitsaufgabe samt Dokumentation über sieben Stunden (60 Prozent des Bereichs) und schriftlichen Aufgaben über 120 Minuten (40 Prozent). Teil 1 zählt mit 40 Prozent in die Gesamtnote – und er ist im Handwerk nicht eigenständig wiederholbar.

Teil 2 besteht aus „Herstellen von Verkehrsflächen“ mit 30 Prozent – eine Arbeitsaufgabe über sieben Stunden, für die der Prüfungsausschuss eine von fünf Tätigkeiten auswählt, vom Segmentbogenverband über den Neigungswechsel bis zum maschinellen Plattenbelag mit digitalen Messgeräten –, „Durchführen von Straßenbauarbeiten“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent, „Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ schriftlich 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Sperrfach ist „Herstellen von Verkehrsflächen“; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dort ausdrücklich nicht möglich, sondern nur in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer die Prüfung nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss Tiefbaufacharbeiter, wenn Teil 1 und Wirtschafts- und Sozialkunde die Anforderungen erfüllen. Das ist das Auffangnetz, das früher die erste Stufe war – jetzt nachträglich und auf Antrag.

Neu und fürs Berichtsheft wichtig: Die überbetriebliche Ausbildung steht jetzt in der Verordnung selbst. 30 Wochen sind vorgeschrieben, aufgeteilt in 13 Wochen im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr. Das ist rund ein Viertel deiner Ausbildungszeit – und es gehört in den Nachweis.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Straßenbauer/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Baustelle, Messen, Beton, Mauerwerk, Gräben

Themenschwerpunkte

  • Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen
  • Durchführen von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton sowie von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauarbeiten und Wasserhaltung
  • Bearbeiten von Holz, Herstellen von Holzbauteilen, Lesen von Plänen und Zeichnungen
  • Lernfelder 1 bis 6, gemeinsam mit den anderen Bauberufen

So kann es im Bericht stehen

  • Baustelle nach Verkehrszeichenplan eingerichtet, Gefahrenbereiche abgesperrt und die Absicherung kontrolliert.
  • Längen, Höhen und Winkel abgesteckt, gemessen und die Werte gesichert und übertragen.
  • Graben hergestellt, Verbau eingebaut und die Wasserhaltung eingerichtet.
  • Bauteil aus Stahlbeton hergestellt: Schalung gesetzt, Bewehrung eingebaut, Beton verdichtet und nachbehandelt.

2. Ausbildungsjahr

Erdbau, Leitungen, Verkehrswege – und Teil 1

Themenschwerpunkte

  • Arbeitsstellen im Verkehrsraum einrichten und sichern (Lernfeld 7)
  • Erdbauwerke errichten: Böden lösen, lagern, einbauen und verdichten (Lernfeld 8)
  • Rohrleitungen einbauen und Gräben verfüllen (Lernfeld 9)
  • Verkehrsflächen herstellen: Planum, Tragschichten, Randabschlüsse (Lernfeld 10)
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Übergeben der Leistungen
  • Teil 1 der Prüfung: Pflasterdecke und Plattenbelag mit Bogen, mit Rinne oder mit Straßenablauf

So kann es im Bericht stehen

  • Arbeitsstelle im Verkehrsraum eingerichtet und die Verkehrssicherung nach Plan umgesetzt.
  • Boden gelöst, eingebaut und lagenweise verdichtet, Verdichtung dokumentiert.
  • Planum hergestellt, Tragschicht eingebaut und die Höhen mit dem Rotationslaser geprüft.
  • Pflasterfläche mit Rinne verlegt, abgerüttelt und die Fugen verfüllt.

3. Ausbildungsjahr

Entwässerung, Pflaster, Asphalt, Beton, Qualität

Themenschwerpunkte

  • Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen (6 Wochen)
  • Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen (8 Wochen), einschließlich Segmentbogen- und Schuppenverband und taktiler Bodenindikatoren
  • Herstellen von Asphaltschichten (8 Wochen): Nähte, Randausbildungen, Fugen, Oberflächenschutz
  • Herstellen von Fahrbahnbelägen aus Beton (2 Wochen) und Einbauen von Fertigteilen (2 Wochen)
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen (4 Wochen)
  • Lernfelder 11 bis 14: Verkehrswege planen und bauen, Asphaltfahrbahnen, Betonfahrbahndecken, Verkehrswege erhalten

So kann es im Bericht stehen

  • Offene Entwässerung mit Mulde hergestellt und den Gewässerschutz berücksichtigt.
  • Pflasterdecke im Segmentbogenverband verlegt, Anschlüsse zugearbeitet und taktile Bodenindikatoren eingebaut.
  • Asphaltdeckschicht in Heißbauweise eingebaut, Naht hergestellt und auf die Witterung geachtet.
  • Verdichtung mit der dynamischen Lastplatte geprüft, Aufmaß erstellt und die Abweichung dokumentiert.

Beispiel-Wochenberichte Straßenbauer/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 18 – 1. Ausbildungsjahr

Baustelle und Grabenbau
  • Montag: Baustelle eingerichtet, Absperrung nach Verkehrszeichenplan gestellt und Lagerflächen beurteilt.
  • Dienstag: Höhen mit dem Nivelliergerät abgesteckt, Schnurgerüst gesetzt und die Maße gesichert.
  • Mittwoch: Graben ausgehoben, Verbau eingebaut und die Grabenbreite kontrolliert.
  • Donnerstag: Bauteil aus Beton geschalt, bewehrt und betoniert, Verdichtung mit dem Innenrüttler.
  • Freitag: Überbetrieblicher Lehrgang im Bildungszentrum: Mauern eines einschaligen Baukörpers.

Berufsschule: Lernfeld 1 Baustellen einrichten, Lernfeld 4 Stahlbetonbauteile herstellen.

Woche 33 – 2. Ausbildungsjahr

Erdbau und Verkehrsflächen
  • Montag: Arbeitsstelle im Verkehrsraum gesichert, Beschilderung geprüft und im Bautagebuch vermerkt.
  • Dienstag: Boden gelöst, abtransportiert und die Tragfähigkeit des Untergrunds beurteilt.
  • Mittwoch: Frostschutzschicht eingebaut, lagenweise verdichtet und die Höhen kontrolliert.
  • Donnerstag: Rinne gesetzt, Gefälle mit 2 Prozent hergestellt und den Anschluss an den Ablauf ausgebildet.
  • Freitag: Pflasterfläche verlegt, abgerüttelt, Fugen verfüllt und die Fläche zur Abnahme vorbereitet.

Berufsschule: Lernfeld 8 Erdbauwerke errichten, Lernfeld 10 Verkehrsflächen herstellen.

Woche 24 – 3. Ausbildungsjahr

Asphalt und Qualitätssicherung
  • Montag: Unterlage für die Asphaltschicht vorbereitet und die Anspritzung aufgebracht.
  • Dienstag: Asphaltbinder eingebaut, Einbautemperatur gemessen und die Naht fachgerecht ausgebildet.
  • Mittwoch: Deckschicht eingebaut, Randausbildung hergestellt und die Oberfläche kontrolliert.
  • Donnerstag: Verdichtung mit der dynamischen Lastplatte geprüft und das Ergebnis dokumentiert.
  • Freitag: Aufmaß der Fläche erstellt, Abweichungen erfasst und die Leistung übergeben.

Berufsschule: Lernfeld 12 Asphaltfahrbahnen bauen, Lernfeld 14 Verkehrswege erhalten.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Straßenbauer/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Straßenbauerinnen und Straßenbauer besonders oft auf.

Stufenausbildung als aktuelle Regel angenommen

Für Verträge ab dem 1. August 2026 gibt es keine Prüfung nach dem zweiten Jahr mehr, sondern Teil 1 der gestreckten Prüfung im vierten Halbjahr. Wer sein Heft nach einem alten Merkblatt führt, richtet es nach einer Verordnung, die für ihn nicht mehr gilt.

Die 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung fehlen

13 Wochen im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Jahr sind vorgeschrieben – rund ein Viertel der Ausbildungszeit. Kammern verlangen ausdrücklich, dass die überbetriebliche Ausbildung im Nachweis steht. Fehlt sie, fehlt im Heft ein Viertel der Ausbildung.

„Gepflastert“ ohne Verband, Gefälle und Prüfung

Der Maßstab der Kammern ist die Tätigkeit mit Maschine, Hilfsmittel und Prüfmittel plus der Angabe, ob du selbständig gearbeitet hast. Also: Pflasterdecke im Segmentbogenverband auf 1,5 Prozent Quergefälle verlegt, Höhen mit Rotationslaser abgesteckt, mit der Rüttelplatte verdichtet, Verdichtung geprüft, selbständig.

Nur Asphalt oder nur Pflaster im dritten Jahr

Der Prüfungsausschuss wählt die Tätigkeit für die siebenstündige Arbeitsaufgabe aus fünf Varianten frei aus. Wenn dein Heft zeigt, dass du nur eine davon je gemacht hast, ist das für dich ein Risiko – und für den Betrieb ein Hinweis, dass der Ausbildungsplan Lücken hat.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Welche Norm die Zulassung regelt, hängt an deinem Betrieb: im Industriebetrieb § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG, im Handwerksbetrieb § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO und bei gestreckter Gesellenprüfung zusätzlich § 36a HwO. Verlangt wird in beiden Fällen dasselbe: ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise, vorgelegt über den Ausbildenden. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Wer bei dir zuständig ist, hängt am Betrieb: Handwerksbetrieb heißt Handwerkskammer und § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO als Zulassungsnorm, Industriebetrieb heißt IHK und § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG. Verlangt wird beides Mal derselbe Nachweis.

Wie streng im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, im Industriebetrieb die IHK prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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