Ausbildung Maurer/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2026 gilt die Hochbauberufeausbildungsverordnung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft ist damit vorbei. Es gibt keine Stufen mehr, sondern zwei eigene Berufe – den zweijährigen Hochbaufacharbeiter mit vier Schwerpunkten und den dreijährigen Maurer als Monoberuf. Merkblätter und Vorlagen, die noch von einer Stufenprüfung nach dem zweiten Jahr sprechen, beziehen sich auf die Verordnung von 1999.
Maurer ist doppelt anerkannt: nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk Maurer und Betonbauer (Anlage A Nr. 1) und nach § 4 BBiG. Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständig und es ist eine Gesellenprüfung, im Industriebetrieb des Bauhauptgewerbes die IHK mit einer Abschlussprüfung.
Geprüft wird gestreckt, eine Zwischenprüfung gibt es für den Maurer nicht. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und deckt die ersten 24 Monate ab. Er besteht aus einem Prüfungsbereich, „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten“, und der ist zweigeteilt: eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation über acht Stunden mit 60 Prozent des Bereichs und schriftliche Aufgaben über 120 Minuten mit 40 Prozent. Der Prüfungsausschuss wählt die Tätigkeit aus sechs Varianten aus – vom Mauerwerkskörper in verschiedenen Verbandsarten über die Kombination mit Putzfläche, Betonfertigteil oder Schalung mit Bewehrung bis zu Estrich oder Trockenbaukonstruktion. Teil 1 zählt mit 40 Prozent in die Gesamtnote.
Teil 2 hat vier Bereiche: „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ als Arbeitsaufgabe mit Dokumentation über acht Stunden mit 30 Prozent, „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent, „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“ schriftlich in 90 Minuten mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent. Sperrfach ist „Herstellen von Mauerwerkskörpern“; die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde möglich.
Zwei Regeln verzahnen die beiden Berufe. Wer den Hochbaufacharbeiter erfolgreich abgeschlossen hat, ist von Teil 1 der Maurerprüfung befreit, und die Ausbildung wird im Umfang von 24 Monaten angerechnet, wenn die Vertragsparteien das vereinbaren. Und wer die Maurerprüfung nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss Hochbaufacharbeiter, wenn Teil 1 mindestens ausreichend war. Das ist das Auffangnetz, das früher die erste Stufe war.
Fürs Berichtsheft besonders wichtig: Die überbetriebliche Ausbildung steht in der Verordnung selbst. 30 Wochen sind vorgeschrieben, 13 im ersten, 11 im zweiten und 6 im dritten Ausbildungsjahr; bis zu 9 weitere Wochen kann der Ausbildende zusätzlich vorsehen. Das ist rund ein Viertel deiner Ausbildungszeit, und es gehört in den Nachweis.