Wichtig zuerst: Den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau gibt es nicht mehr. Die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe von 1998 ist mit Ablauf des 31. Juli 2022 aufgehoben. Seit dem 1. August 2022 heißt der Beruf Fachmann beziehungsweise Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Der Alltag ist derselbe geblieben, die Prüfung nicht – wer mit einer Vorlage von vor 2022 arbeitet, richtet sein Heft nach einer aufgehobenen Verordnung.
Zuständige Stelle ist die IHK. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der zweijährige Einstiegsberuf heißt heute Fachkraft für Gastronomie mit den Schwerpunkten Restaurantservice oder Systemgastronomie; wer diesen Abschluss hat, wird von Teil 1 befreit und bekommt 24 Monate angerechnet.
Geprüft wird gestreckt, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen: der Prüfungsbereich „Produktion und Service“ mit einer Arbeitsaufgabe samt situativem Fachgespräch in 90 Minuten (70 Prozent des Bereichs) und schriftlichen Aufgaben in 60 Minuten (30 Prozent). Teil 1 zählt mit 25 Prozent in die Gesamtnote und erstreckt sich nur auf die ersten 18 Ausbildungsmonate.
Teil 2 hat vier Bereiche: „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ schriftlich, 90 Minuten, 20 Prozent; „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ mit 35 Prozent – eine Arbeitsaufgabe über 240 Minuten, in der du zuerst 30 Minuten für den internen Ablaufplan einer Veranstaltung mit Vier-Gänge-Menü und passenden Getränken hast, dazu Eindecken, ein Mischgetränk nach Rezeptur, Weinservice, Servieren und Gästekommunikation, und ein schriftlicher Teil über Kalkulation, Bestuhlung und Dienstpläne; „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ als Gesprächssimulation von höchstens 20 Minuten mit 10 Prozent; Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Ein einzelnes Sperrfach gibt es hier nicht. Bestanden ist, wenn das Gesamtergebnis und Teil 2 mindestens ausreichend sind, mindestens drei Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend sind und keiner ungenügend ist. Zusätzlich vereinbaren kannst du die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ mit drei Cocktails, einer Verkostung und einem Fachgespräch in zusammen 60 Minuten.
Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen kennt die Verordnung nicht. Dafür hat der Beruf einen Teil, den der alte Restaurantfachmann so nicht hatte: Veranstaltungen konzipieren, organisieren und durchführen, je acht Wochen, und Mitarbeitende anleiten und führen, weitere acht Wochen.