Sicherheitsberuf – spezialisiert auf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Dein Berichtsheft für Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Streifengänge, Gefährdungsbeurteilung, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Kommunikation mit Polizei und Kunden – im Sicherheitsdienst bleibt wenig Zeit für lange Texte. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Fachkraft für Schutz und Sicherheit in wenigen Minuten.
Schutz- und Sicherheitsaufgaben nachvollziehbar dokumentieren
AzubiBericht übersetzt deine Tätigkeiten in Objektschutz, Veranstaltungssicherheit, Revierdienst, Empfangsdienst, Gefahrenabwehr, Technik-Checks und Dokumentation in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.
IHK-konforme Inhalte
Wir orientieren uns an typischen Einsätzen wie Kontroll- und Streifengängen, Zugangskontrollen, Ereignis- und Störungsbearbeitung, Brandschutz- und Evakuierungsübungen. Deine Tätigkeiten werden passend formuliert.
Strukturierte PDFs
Wochenübersicht, Seitenzahlen, Unterschriftsfelder – alles automatisch sauber aufgebaut und ausbildungsgeeignet.
Ideal für Rückstände
Wenn du mehrere Wochen nachtragen musst, unterstützt dich der Generator beim strukturierten Aufholen – ohne Copy-Paste.
Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.
Streifengang nach Dienstanweisung abgelaufen und Auffälligkeiten im Wachbuch vermerkt.
Zugangskontrolle durchgeführt, Besucherausweise ausgegeben und Zutritte dokumentiert.
Alarmmeldung der Einbruchmeldeanlage geprüft und die Ursache eingegrenzt.
Gefahrenlage aufgenommen, Erste Hilfe geleistet und den Vorfallbericht geschrieben.
Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Regelausbildungsdauer
3 Jahre
Zuständige Stelle
die IHK
Ausbildungsordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiAusbV 2008) vom 21. Mai 2008, in Kraft seit 1. August 2008 und seither unverändert
Drei Jahre, zuständige Stelle ist die IHK. Nicht verwechseln mit der Servicekraft für Schutz und Sicherheit: Das ist ein eigener, zweijähriger Beruf. Wer ihn abgeschlossen hat, kann nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr weitermachen, und die Ergebnisse in zwei Bereichen gelten als Teil 1.
Eine Klarstellung, die oft fehlt: Die Bewachungserlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung ist eine andere Ebene. Sie hat mit der Zuständigkeit für deine Ausbildung nichts zu tun – die IHK nimmt dort nur Sachkundeprüfung und Unterrichtung ab.
Geprüft wird in einer gestreckten Abschlussprüfung, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegen und zählt mit 40 Prozent: „Situationsgerechtes Verhalten und Handeln“, 60 Minuten schriftlich, und „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“, 90 Minuten schriftlich, jeweils 20 Prozent.
Teil 2 zählt 60 Prozent und besteht aus „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ mit 30 Prozent – hier erarbeitest du in 90 Minuten schriftlich ein Konzept –, dem „Sicherheitsorientierten Kundengespräch“ mit 20 Prozent, einer Gesprächssimulation von höchstens 30 Minuten, die von genau diesem Konzept ausgeht, und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Sperrfach ist „Konzepte für Schutz und Sicherheit“. Es muss mindestens ausreichend sein, ebenso das Gesamtergebnis, das Ergebnis von Teil 2 und mindestens ein weiterer Bereich aus Teil 2; kein Bereich aus Teil 2 darf ungenügend sein. Teil 1 hat keine eigene Mindestnote und wirkt nur über das Gesamtergebnis.
Fachrichtungen, Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen gibt es nicht. Auffällig ist die zeitliche Gliederung: Im dritten Ausbildungsjahr entfallen 20 von 52 Wochen allein auf das Risikomanagement – genau den Stoff des Sperrfachs.
Die Berichtsheftpflicht steht in diesem Beruf in der Ausbildungsordnung selbst
§ 4 Abs. 3 der Ausbildungsordnung verpflichtet dich ausdrücklich, einen Ausbildungsnachweis zu führen, und den Betrieb, ihn regelmäßig durchzusehen.
Derselbe Satz gibt dir das Recht, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen – zusammen mit § 14 Abs. 2 BBiG heißt das: Berichtsheftzeit ist Arbeitszeit, nicht Freizeit nach der Nachtschicht.
Die Verordnung von 2008 spricht von „schriftlich“; das Berufsbildungsgesetz erlaubt inzwischen ausdrücklich auch die elektronische Form, und die Kammern lassen sie zu. Papier ist also nicht vorgeschrieben.
Ein Intervall, einen Vordruck oder eine Vorlagepflicht zur Prüfung enthält die Verordnung nicht – das kommt von deiner IHK.
Typische Kammervorgaben: mindestens monatliche Abzeichnung, Upload als PDF bei der Prüfungsanmeldung, und für elektronische Systeme fälschungssichere Freigaben mit unveränderbarem Abzeichnungsdatum.
Welcher Rhythmus und welche Vorlageform gelten, entscheidet deine IHK. Das Merkblatt deiner Kammer ist die verbindliche Quelle – frag dort nach, bevor du das Format wechselst.
Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört
Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Fachkraft für Schutz und Sicherheit abgeleitet.
1. Ausbildungsjahr
Rechtsgrundlagen, Streife, Deeskalation
Themenschwerpunkte
Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens (8 Wochen): Grundrechte, Gewerberecht, Jedermannrechte, Hausrecht
Verhalten und Handeln (17 Wochen): Deeskalation, Eigenschutz, Erstmaßnahmen, Meldungen
Schutz und Sicherheit: präventive Gefahrenabwehr, Gefährdungspotenziale (10 Wochen)
Sicherheitsbereiche, Arbeitsorganisation, Dokumentation und Melde- sowie Berichtswesen
Technische Hilfsmittel im Dienst
Lernfelder 1 bis 4: Betrieb und Leistungen präsentieren, Rahmenbedingungen erklären, präventive Gefahrenabwehr, Schutzvorschriften anwenden
So kann es im Bericht stehen
Torkontroll- und Empfangsdienst übernommen: Besucher angemeldet, Zutrittsberechtigungen gegen die Dienstanweisung geprüft und im Wachbuch dokumentiert.
Streifengang nach Streifenplan gelaufen, Schließanlagen und Zaunanlagen geprüft und Mängel an die Leitstelle gemeldet.
Unterweisung zum Handlungsrahmen erhalten: Jedermannrechte, Hausrecht und die Abgrenzung zur Amtsanmaßung.
Konflikt am Empfang deeskaliert, Eigenschutz beachtet und die Vorfallmeldung geschrieben.
2. Ausbildungsjahr
Recht bewerten, Technik, Brand- und Datenschutz – und Teil 1
Themenschwerpunkte
Rechte von Personen und Institutionen, Gefährdungssituationen rechtlich bewerten (10 Wochen)
Sicherheitsrelevanten Sachverhalt ermittelt, beweissicher dokumentiert und den Bericht erstellt.
Bedrohungsanalyse für einen Kundenauftrag erstellt, Schutzziele abgestimmt und Maßnahmen geplant.
Bei Angebot und Kalkulation einer Sicherheitsdienstleistung mitgewirkt und den Personaleinsatz geplant.
Konzept im Kundengespräch vorgestellt und die Vorteile gegenüber Alternativen begründet.
Beispiel-Wochenberichte Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.
Woche 15 – 1. Ausbildungsjahr
Objektschutz
Montag: Empfangsdienst übernommen, Besucherausweise ausgegeben und Zutritte dokumentiert.
Dienstag: Zwei Streifengänge nach Plan gelaufen und die Kontrollpunkte erfasst.
Mittwoch: Unterweisung zu Jedermannrechten und Hausrecht erhalten und die Inhalte zusammengefasst.
Donnerstag: Konflikt an der Schranke deeskaliert und den Vorfall mit Uhrzeit und Beteiligten gemeldet.
Freitag: Funkgerät und Wächterkontrollsystem geprüft und die Dienstübergabe dokumentiert.
Berufsschule: Lernfeld 3 Präventive Gefahrenabwehr, Lernfeld 4 Schutz- und Sicherheitsvorschriften.
Woche 31 – 2. Ausbildungsjahr
Leitstelle und Technik
Montag: Einbruch- und Brandmeldeanlage überwacht, zwei Alarme verifiziert und dokumentiert.
Dienstag: Zutrittskontrollsystem bedient, Berechtigungen geändert und die Änderung protokolliert.
Mittwoch: Objektbegehung Brandschutz: Feuerlöscher und Fluchtwege geprüft, drei Mängel gemeldet.
Donnerstag: Rechtsverstoß eingeordnet: Sachbeschädigung dokumentiert und die Anzeige vorbereitet.
Freitag: Datenschutz geprüft: Zugriffe auf Aufzeichnungen und Löschfristen kontrolliert.
Häufige Fehler im Berichtsheft als Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Fachkräfte für Schutz und Sicherheit besonders oft auf.
Drei Jahre nur Streife und Pforte
Eine BIBB-Evaluation dieses Berufs benennt genau das als Problem: Auszubildende dürfen nicht nur operativ eingesetzt werden. Im dritten Jahr entfallen 40 von 52 Wochen auf Ermittlung und Risikomanagement. Ein Heft, das durchgehend Torkontrolle zeigt, dokumentiert eine Ausbildung, die den Rahmenplan nicht abdeckt.
Kein Konzept, keine Bewertung
Das Sperrfach ist „Konzepte für Schutz und Sicherheit“, und das Kundengespräch geht von diesem Konzept aus. Wer im Heft nie eine Gefährdungsbeurteilung, ein Schutzziel oder eine Maßnahmenplanung beschreibt, hat für 50 Prozent von Teil 2 keine eigene Erfahrung.
Berufsschulzeit fehlt
Dieselbe Evaluation stellt fest, dass Berufsschulzeit in Teilen der Branche nicht als Arbeitszeit anerkannt wird. Die Ausbildungsordnung gibt dir aber ausdrücklich Gelegenheit, den Nachweis während der Ausbildungszeit zu führen, und die Berufsschulthemen gehören hinein.
Objekt- und Personendaten im Heft
Kundennamen, Objektadressen, Schließplandetails und Täterdaten haben in einem Heft nichts zu suchen, das der Kammer vorgelegt wird. Deine Verschwiegenheitspflicht steht in § 13 Satz 2 Nr. 6 BBiG. Das ist unsere Empfehlung, keine Kammervorgabe – sinnvoll ist sie trotzdem: Objektnummern statt Adressen.
Stichtag 31.12.2026
Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.
Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ist zur Abschlussprüfung außerdem nur zuzulassen, wer ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise über den Ausbildenden vorgelegt hat. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.
Wie streng die IHK prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.