Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Eine Besonderheit vorweg: Für diesen Beruf gibt es keine bundesweit einheitliche zuständige Stelle. Weil er zum öffentlichen Dienst gehört, greifen nicht die Kammerzuständigkeiten, sondern Bund und Länder bestimmen die Stelle selbst. In der Praxis sind das zum Beispiel Regierungspräsidien, kommunale Studieninstitute, Landesverwaltungsämter oder eine Verwaltungsschule. Wer bei dir zuständig ist, steht im Ausbildungsvertrag.
Geprüft wird nicht gestreckt: Die Zwischenprüfung liegt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, ist schriftlich und wird nicht auf das Abschlussergebnis angerechnet.
Die Abschlussprüfung hat fünf Bereiche: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie die fallbezogene Rechtsanwendung – eine praktische Aufgabe aus deiner Fachrichtung mit anschließendem Prüfungsgespräch. Die Verordnung bestimmt ausdrücklich, dass alle Prüfungsbereiche das gleiche Gewicht haben; rechnerisch sind das je 20 Prozent.
Noch eine Eigenheit: Der bundesrechtliche Ausbildungsrahmenplan gilt nur für die gemeinsame Ausbildung und für die Fachrichtung Bundesverwaltung. Für Landes-, Kommunal- und Kammerverwaltung erlassen die Länder eigene Vorschriften, für die Kirchenverwaltung die Kirchen. Die Schwerpunkte unten beschreiben deshalb den gemeinsamen Teil.