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Dach- und Abdichtungsarbeiten – spezialisiert auf Dachdecker/in

Dein Berichtsheft für
Dachdecker/in.

Unterkonstruktionen herstellen, Dachflächen eindecken, Flachdächer abdichten, Dachrinnen montieren – zwischen Gerüstbau, Dämmung und Wartung bleibt wenig Zeit fürs Berichtsheft. AzubiBericht erstellt dir ein prüfungssicheres Berichtsheft als Dachdecker/in in wenigen Minuten.

Dacharbeiten nachvollziehbar dokumentieren

AzubiBericht übersetzt deine Tätigkeiten in Unterkonstruktion, Dacheindeckung, Abdichtung, Dachentwässerung und Dämmung in saubere, prüfungssichere Berichte – ohne Word- oder Excel-Chaos.

IHK-konforme Inhalte

Wir orientieren uns an typischen Tätigkeiten wie Eindecken von Steil- und Flachdächern, Abdichtungs- und Dämmsystemen sowie Arbeiten an Dachentwässerung und Anschlüssen. Deine Einsätze werden passend formuliert.

Strukturierte PDFs

Wochenübersicht, Seitenzahlen, Unterschriftsfelder – alles automatisch sauber aufgebaut und ausbildungsgeeignet.

Ideal für Rückstände

Wenn du mehrere Wochen nachtragen musst, unterstützt dich der Generator beim strukturierten Aufholen – ohne Copy-Paste.

Konkrete Tätigkeitsbeispiele für Dachdecker/in

Diese Beispiele zeigen typische Inhalte, die in deinem Berichtsheft nachvollziehbar und fachlich sauber dokumentiert werden sollten.

Unterspannbahn verlegt und regensichere Anschlüsse hergestellt.

Dachziegel eingedeckt und Befestigung nach Windlastvorgaben geprüft.

Anschlussdetails an Kamin und Dachfenster fachgerecht abgedichtet.

Persönliche Schutzausrüstung und Absturzsicherung vor Arbeitsbeginn kontrolliert.

Ausbildung Dachdecker/in: Dauer, Struktur und Prüfung

Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.

Regelausbildungsdauer

3 Jahre

Zuständige Stelle

die Handwerkskammer

Ausbildungsordnung

Dachdecker-Ausbildungsverordnung vom 28. April 2016, BGBl. I S. 994; sie hat die Verordnung von 1998 ersetzt und die fünf heutigen Schwerpunkte eingeführt

Dachdecker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung. Zuständig ist allein die Handwerkskammer, und die Prüfung heißt Gesellenprüfung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft betrifft dich nicht: Der Dachdecker war nie Teil davon und ist auch nicht Teil der Neuordnung von Hoch-, Tief- und Ausbau. Einen zweijährigen Zwischenabschluss wie den Hochbaufacharbeiter gibt es hier nicht.

Geprüft wird nicht gestreckt – auch die Neuordnung 2016 hat daran nichts geändert. Die Zwischenprüfung soll spätestens zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und deckt die ersten drei Ausbildungshalbjahre ab. Sie hat zwei Prüfungsbereiche: „Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen“ mit drei Arbeitsproben in fünf Stunden und „Dach- und Wandtechnik“ schriftlich in 120 Minuten. Eine Gewichtung dieser beiden Bereiche nennt die Verordnung nicht, und in das Prüfungsergebnis geht die Zwischenprüfung nicht ein.

Die Gesellenprüfung hat vier Prüfungsbereiche. „Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ zählt mit 60 Prozent: eine Arbeitsaufgabe über insgesamt 14 Stunden mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt zu berücksichtigen, in dem du ausgebildet worden bist. Dazu kommen „Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen“ schriftlich in 150 Minuten mit 15 Prozent, „Abdichtungen“ schriftlich in 90 Minuten mit 15 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent.

Bestanden ist, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist, mindestens drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichend sind und keiner ungenügend ist. Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten ist in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde möglich und wird 2 zu 1 gewichtet. Eine Prüfung, in der ein Bereich 60 Prozent trägt, verzeiht wenig – und dieser Bereich ist der praktische.

Die Verordnung kennt fünf Schwerpunkte: Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand und Reetdachtechnik. Häufig verwechselt wird das mit „Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ – das ist kein Schwerpunkt, sondern der Name des großen Prüfungsbereichs und die Gewerkebezeichnung in Tarifverträgen.

Auch hier steht die überbetriebliche Ausbildung in der Verordnung: insgesamt 15 Wochen, sechs im ersten, fünf im zweiten und vier im dritten Ausbildungsjahr, mit festgelegten Inhalten. Ausnahmen lässt die zuständige Stelle nur auf Antrag zu. Diese Wochen gehören genauso in den Nachweis wie die Zeit auf dem Dach.

Fachrichtungen und Schwerpunkte

  • Fünf Schwerpunkte kennt die Verordnung, einer steht im Ausbildungsvertrag
  • Dachdeckungstechnik
  • Abdichtungstechnik
  • Außenwandbekleidungstechnik
  • Energietechnik an Dach und Wand
  • Reetdachtechnik

Schreib im Berichtsheft mit, welcher Schwerpunkt in deinem Betrieb gilt. Der Prüfungsausschuss liest die Einträge vor diesem Hintergrund.

Was in welchem Ausbildungsjahr ins Berichtsheft gehört

Ein Berichtsheft, in dem im dritten Jahr noch die Themen des ersten stehen, fällt auf. Die Schwerpunkte sind aus Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan für Dachdecker/in abgeleitet.

1. Ausbildungsjahr

Baustelle, Absturzsicherung, Deckung und Grundgewerke

Themenschwerpunkte

  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen einschließlich Absturzsicherung und Gerüst
  • Auswählen, Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Durchführen von Messungen und Anwenden der Ergebnisse
  • Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, Herstellen von Holzbauteilen
  • Decken von Dachflächen mit Dachziegeln und Dachsteinen, Grundlagen von Mauerwerk und Stahlbeton
  • Lernfelder 1 bis 6 mit 320 Stunden; dazu sechs Wochen überbetriebliche Ausbildung

So kann es im Bericht stehen

  • Gerüst abgenommen und die Absturzsicherung an der Traufe vor Arbeitsbeginn geprüft.
  • Dachlatten nach Lattweite eingeteilt, aufgenagelt und die Maße über die Fläche kontrolliert.
  • Dachziegel eingedeckt, Höhenüberdeckung eingehalten und die Randausbildung an der Ortgangseite hergestellt.
  • Unterspannbahn verlegt, Überlappungen verklebt und die Konterlattung gesetzt.

2. Ausbildungsjahr

Deckwerkstoffe, Abdichtung und Entwässerung

Themenschwerpunkte

  • Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser anfertigen und einbauen
  • Dächer mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen herstellen, zusätzliche regensichernde Maßnahmen
  • Dächer mit Schiefer, Faserzement-Dachplatten und Schindeln decken
  • Dachflächen abdichten: Abdichtungsbahnen, Verlegearten, Nähte und Anschlüsse
  • Außenwandflächen bekleiden und Unterkonstruktionen herstellen
  • Lernfelder 7 bis 11 mit 280 Stunden; dazu fünf Wochen überbetriebliche Ausbildung und die Zwischenprüfung

So kann es im Bericht stehen

  • Dachrinne und Fallrohr angefertigt, Gefälle eingehalten und die Verbindungen dicht ausgeführt.
  • Schieferdeckung in altdeutscher Art ausgeführt und die Gebindehöhen über die Fläche kontrolliert.
  • Flachdach mit Bitumenbahnen abgedichtet, Nähte verschweißt und die Dichtheit geprüft.
  • Hinterlüftete Außenwandbekleidung montiert, Unterkonstruktion ausgerichtet und die Lüftungsquerschnitte freigehalten.

3. Ausbildungsjahr

Details, Metall, Energietechnik und Instandhaltung

Themenschwerpunkte

  • Geneigte Dächer mit Metallen decken, Details an geneigten Dächern herstellen
  • Herstellen von An- und Abschlüssen an Wänden, Kaminen und Durchdringungen
  • Durchführen energetischer Maßnahmen an Dach und Wand, Dämmung und Luftdichtheit
  • Montieren und Einbauen von Energiesammlern, Blitzschutzbestandteilen und Einbauteilen
  • Instandhalten von Dach- und Wandflächen sowie Demontagearbeiten
  • Lernfelder 12 bis 17 mit 280 Stunden, im Schwerpunkt Reetdachtechnik mit dem alternativen Lernfeld 13b; dazu vier Wochen überbetriebliche Ausbildung

So kann es im Bericht stehen

  • Kehle in Metall ausgeführt, Falze angefertigt und die Dehnungsmöglichkeit berücksichtigt.
  • Wandanschluss am Schornstein hergestellt und die Anschlusshöhe über der Deckung eingehalten.
  • Aufdachdämmung verlegt, Stöße dicht gestoßen und die Luftdichtheitsschicht angeschlossen.
  • Solarmodule auf der Dachfläche montiert, Befestigungspunkte nach Vorgabe gesetzt und die Steckverbindungen hergestellt.

Beispiel-Wochenberichte Dachdecker/in

Drei ausgeschriebene Wochen, wie sie ein Prüfungsausschuss gern liest: Tätigkeit, Werkzeug oder System, Ergebnis. Die Beispiele sind erfunden und enthalten keine echten Betriebs- oder Kundennamen – abschreiben bringt dir nichts, als Muster für deine eigene Woche schon.

Woche 21 – 1. Ausbildungsjahr

Steildach Neubau
  • Montag: Gerüst abgenommen, Absturzsicherung an der Traufe geprüft und die persönliche Schutzausrüstung kontrolliert.
  • Dienstag: Unterspannbahn verlegt, Überlappungen verklebt und die Konterlattung gesetzt.
  • Mittwoch: Dachlatten nach Lattweite eingeteilt und die Maße über die Fläche nachgeprüft.
  • Donnerstag: Dachziegel eingedeckt, Höhenüberdeckung eingehalten und die Ortgangausbildung hergestellt.
  • Freitag: Firstziegel trocken verlegt, Lüftungsquerschnitt am First freigehalten und die Befestigung kontrolliert.

Berufsschule: Lernfeld 2 Dachflächen mit Dachziegeln und Dachsteinen decken, Lernfeld 5 Holzkonstruktionen herstellen.

Woche 29 – 2. Ausbildungsjahr

Flachdach und Entwässerung
  • Montag: Untergrund des Flachdachs geprüft, Restfeuchte beurteilt und die Fläche für den Voranstrich vorbereitet.
  • Dienstag: Bitumenbahnen verlegt, Nähte verschweißt und die Nahtprobe mit dem Prüfhaken durchgeführt.
  • Mittwoch: Anschlusshöhen an der Attika hergestellt und die Aufkantung nach Vorgabe ausgeführt.
  • Donnerstag: Dachrinne und Fallrohr angefertigt, Gefälle eingehalten und die Verbindungen dicht ausgeführt.
  • Freitag: Zwischenprüfung vorbereitet: Arbeitsproben zum Decken, Abdichten und Bekleiden geübt.

Berufsschule: Lernfeld 10 Dachflächen abdichten, Lernfeld 7 Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser installieren.

Woche 17 – 3. Ausbildungsjahr

Details, Metall und Energietechnik
  • Montag: Kehle in Metall ausgeführt, Falze angefertigt und die Dehnungsmöglichkeit berücksichtigt.
  • Dienstag: Wandanschluss am Schornstein hergestellt und die Anschlusshöhe über der Deckung eingehalten.
  • Mittwoch: Aufdachdämmung verlegt und die Luftdichtheitsschicht an das Mauerwerk angeschlossen.
  • Donnerstag: Solarmodule montiert, Befestigungspunkte gesetzt und die Steckverbindungen hergestellt.
  • Freitag: Bestandsdach begutachtet, drei schadhafte Stellen aufgenommen und den Instandsetzungsumfang geschätzt.

Berufsschule: Lernfeld 15 An- und Abschlüsse an Wänden herstellen, Lernfeld 16 Energiesammler, Blitzschutzanlagen und Einbauteile montieren.

Häufige Fehler im Berichtsheft als Dachdecker/in

Die meisten Beanstandungen haben nichts mit Rechtschreibung zu tun, sondern damit, dass der Eintrag nicht zeigt, was du wirklich gemacht hast. Diese Punkte fallen bei Dachdeckerinnen und Dachdecker besonders oft auf.

„Dach gedeckt“ ohne Werkstoff und Maße

Schreib Deckwerkstoff, Deckart, Lattweite oder Gebindehöhe und was du geprüft hast. „Schieferdeckung in altdeutscher Art ausgeführt, Gebindehöhen über die Fläche kontrolliert“ ist ein Nachweis; „Schiefer verlegt“ ist eine Notiz.

Absturzsicherung nur als Floskel

„Auf Sicherheit geachtet“ steht in zu vielen Heften. Nenne die Maßnahme: Gerüst abgenommen, Seitenschutz an der Traufe, Anschlagpunkt gesetzt, Auffanggurt angelegt. Auf dem Dach ist das der Kern der Arbeitsvorbereitung und nicht ihr Beiwerk.

Abdichtung fehlt im Heft

„Abdichtungen“ ist ein eigener schriftlicher Prüfungsbereich mit 15 Prozent, und der große praktische Bereich heißt „Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“. Wer drei Jahre nur Steildach dokumentiert, hat für ein Viertel der Prüfung keinen Erfahrungsbeleg.

Schwerpunkt und Prüfungsbereich verwechselt

„Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ ist der Name des Prüfungsbereichs, nicht deines Schwerpunkts. Deine fünf möglichen Schwerpunkte heißen Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik. Welcher gilt, steht im Ausbildungsvertrag – und sollte im Heft sichtbar sein, weil die Prüfungsaufgabe ihn berücksichtigt.

Die 15 Wochen überbetriebliche Ausbildung fehlen

Sechs Wochen im ersten, fünf im zweiten, vier im dritten Jahr sind in der Verordnung festgelegt, mit benannten Inhalten. Diese Wochen sind Ausbildungszeit wie jede andere und gehören mit Thema in den Nachweis, nicht als Lücke.

Stichtag 31.12.2026

Das Online-Berichtsheft der IHK wird abgeschaltet. Deine Nachweispflicht bleibt.

Zum 31.12.2026 endet das Online-Berichtsheft der IHK. Was verschwindet, ist ein Werkzeug – nicht die Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises zu deinen Pflichten als Auszubildende oder Auszubildender. Zur Gesellenprüfung zugelassen wird nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO nur, wer den Ausbildungsnachweis geführt und vorgelegt hat; bei einer gestreckten Gesellenprüfung entscheidet die Kammer nach § 36a HwO über Teil 1 und Teil 2 getrennt, der Nachweis zählt also schon für Teil 1. Für Handwerksberufe verdrängt die Handwerksordnung dabei die §§ 27 bis 49 BBiG (§ 3 Abs. 3 BBiG) – § 43 BBiG, den viele Ratgeber nennen, gilt hier nicht. Wenn du das IHK-Tool genutzt hast, exportiere deine Wochen, solange du noch Zugriff hast, und schreib lückenlos weiter.

Wie streng die Handwerkskammer prüft und in welcher Form der Nachweis vorgelegt werden muss, entscheidet die zuständige Stelle selbst. Frag dort im Zweifel nach, bevor du auf ein Format umstellst.

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