Ausbildung Dachdecker/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Dachdecker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung. Zuständig ist allein die Handwerkskammer, und die Prüfung heißt Gesellenprüfung. Die Stufenausbildung der Bauwirtschaft betrifft dich nicht: Der Dachdecker war nie Teil davon und ist auch nicht Teil der Neuordnung von Hoch-, Tief- und Ausbau. Einen zweijährigen Zwischenabschluss wie den Hochbaufacharbeiter gibt es hier nicht.
Geprüft wird nicht gestreckt – auch die Neuordnung 2016 hat daran nichts geändert. Die Zwischenprüfung soll spätestens zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und deckt die ersten drei Ausbildungshalbjahre ab. Sie hat zwei Prüfungsbereiche: „Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen“ mit drei Arbeitsproben in fünf Stunden und „Dach- und Wandtechnik“ schriftlich in 120 Minuten. Eine Gewichtung dieser beiden Bereiche nennt die Verordnung nicht, und in das Prüfungsergebnis geht die Zwischenprüfung nicht ein.
Die Gesellenprüfung hat vier Prüfungsbereiche. „Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ zählt mit 60 Prozent: eine Arbeitsaufgabe über insgesamt 14 Stunden mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt zu berücksichtigen, in dem du ausgebildet worden bist. Dazu kommen „Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen“ schriftlich in 150 Minuten mit 15 Prozent, „Abdichtungen“ schriftlich in 90 Minuten mit 15 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 10 Prozent.
Bestanden ist, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist, mindestens drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichend sind und keiner ungenügend ist. Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten ist in den beiden schriftlichen Fachbereichen oder in Wirtschafts- und Sozialkunde möglich und wird 2 zu 1 gewichtet. Eine Prüfung, in der ein Bereich 60 Prozent trägt, verzeiht wenig – und dieser Bereich ist der praktische.
Die Verordnung kennt fünf Schwerpunkte: Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand und Reetdachtechnik. Häufig verwechselt wird das mit „Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ – das ist kein Schwerpunkt, sondern der Name des großen Prüfungsbereichs und die Gewerkebezeichnung in Tarifverträgen.
Auch hier steht die überbetriebliche Ausbildung in der Verordnung: insgesamt 15 Wochen, sechs im ersten, fünf im zweiten und vier im dritten Ausbildungsjahr, mit festgelegten Inhalten. Ausnahmen lässt die zuständige Stelle nur auf Antrag zu. Diese Wochen gehören genauso in den Nachweis wie die Zeit auf dem Dach.