Der Beruf hat keine eigene Verordnung, sondern steht gemeinsam mit Anlagen-, Industrie-, Konstruktions- und Werkzeugmechaniker in der Verordnung über die industriellen Metallberufe. Die Änderung von 2018 hat die Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ und vier prüfbare Zusatzqualifikationen gebracht. Zuständig ist die IHK.
Die Ausbildung ist in Kern- und Fachqualifikationen geteilt, je 21 Monate, und beide sind integriert zu vermitteln. Das bedeutet: Die Fachqualifikationen fangen nicht erst nach zwei Jahren an, sondern laufen von früh an mit. Wer sein Heft nach dem Muster „erst Grundlagen, dann Beruf“ führt, gibt seine Ausbildung falsch wieder.
Geprüft wird gestreckt, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Verordnung gibt ihm keinen eigenen Bereichsnamen, sondern beschreibt ihn: eine komplexe Arbeitsaufgabe von höchstens acht Stunden mit situativen Gesprächsphasen von zusammen höchstens zehn Minuten, dazu schriftliche Aufgaben in höchstens 90 Minuten. Inhaltlich ist es ein kombinierter Fertigungsauftrag aus Dreh-Frästechnik, Dreh-Schleiftechnik oder Fräs-Schleiftechnik.
Teil 2 hat vier Bereiche: Arbeitsauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse in höchstens 120 Minuten, Fertigungstechnik in höchstens 120 Minuten und Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten. Die Verordnung gewichtet Teil 1 mit 40 Prozent und Teil 2 mit 60 Prozent; innerhalb von Teil 2 zählt der Arbeitsauftrag 50 Prozent, Auftrags- und Funktionsanalyse 20 Prozent, Fertigungstechnik 20 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Einzelwerte bezogen auf die Gesamtnote nennt die Verordnung nicht – kursierende Zahlen dazu sind Rechnungen, keine Fundstellen.
Wie der Arbeitsauftrag abläuft, hängt an einer Entscheidung, die nicht du triffst. Der Betrieb legt sie fest und meldet sie mit der Prüfungsanmeldung: entweder ein echter Auftrag aus der Fertigung über 15 Stunden, dessen Aufgabenstellung vorher genehmigt werden muss, mit anschließendem Fachgespräch von bis zu 30 Minuten – oder eine gestellte praktische Arbeitsaufgabe über 14 Stunden, in der sechs Stunden auf die eigentliche Durchführung entfallen und das Fachgespräch mit bis zu 20 Minuten mitläuft.
Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen gibt es nicht. Stattdessen legt der Betrieb ein Einsatzgebiet fest: Drehautomatensysteme, Drehmaschinensysteme, Fräsmaschinensysteme oder Schleifmaschinensysteme; ein anderes Einsatzgebiet ist zulässig. Schreib im Heft mit, an welchen Maschinensystemen du gearbeitet hast – daran hängt, worüber im Fachgespräch gesprochen wird.