Mechatroniker ist ein Industrieberuf mit eigener Ausbildungsordnung – nicht zu verwechseln mit dem Land- und Baumaschinenmechatroniker, der als Handwerk in Anlage A der Handwerksordnung steht. Zuständig ist die IHK; nur wenn ein Handwerksbetrieb ausbildet, ist die Handwerkskammer die zuständige Stelle, geprüft wird aber weiterhin nach dem Berufsbildungsgesetz.
Geprüft wird als gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegen und hat einen benannten Prüfungsbereich: „Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem“, acht Stunden Arbeitsaufgabe mit Fachgesprächen von zusammen höchstens zehn Minuten und schriftlichen Aufgaben in 90 Minuten. Er zählt mit 40 Prozent – der höchste Einzelwert der ganzen Prüfung.
Teil 2 besteht aus vier Bereichen: Arbeitsauftrag mit 30 Prozent, Arbeitsplanung schriftlich in 105 Minuten mit 12 Prozent, Funktionsanalyse schriftlich in 105 Minuten mit 12 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten mit 6 Prozent.
Beim Arbeitsauftrag wählt der Ausbildungsbetrieb zwischen zwei Varianten und teilt die Wahl mit der Prüfungsanmeldung mit: entweder ein betrieblicher Auftrag über 20 Stunden mit Fachgespräch von höchstens 30 Minuten, dessen Aufgabenstellung der Prüfungsausschuss vorher genehmigen muss, oder eine Arbeitsaufgabe über 14 Stunden, davon sechs Stunden Durchführung, mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Welche Variante bei dir gilt, solltest du wissen, bevor du das letzte halbe Jahr planst.
Fachrichtungen, Schwerpunkte, Wahlqualifikationen oder Einsatzgebiete kennt die Verordnung nicht: Alle 21 Berufsbildpositionen gelten für alle gleich. Dafür gibt es seit 2018 vier freiwillige Zusatzqualifikationen, die gesondert geprüft werden: Digitale Vernetzung, Programmierung, IT-Sicherheit und Additive Fertigungsverfahren. Wenn du eine davon vereinbart hast, gehört sie mit ihren Inhalten in den Nachweis.
Weil es keine Fachrichtung gibt, entsteht dein berufliches Profil allein aus den Anlagen und Systemen, an denen du gearbeitet hast. Genau darum ist das Berichtsheft hier mehr als Pflicht: Es ist die einzige Aufzeichnung, mit der du im Fachgespräch belegen kannst, welche mechanischen, elektrischen, pneumatischen und steuerungstechnischen Teile du selbst in Betrieb genommen hast.