Das Wichtigste zuerst: Seit dem 1. August 2025 gilt eine neue Ausbildungsordnung. Die Zwischenprüfung ist entfallen, an ihre Stelle tritt Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung, und mit dem betrieblichen Auftrag ist ein neues Prüfungsinstrument dazugekommen. Ratgeber und Merkblätter, die noch von einer Zwischenprüfung sprechen, beziehen sich auf die Verordnung von 2012. Wer einen Altvertrag hat, bleibt bei der alten Struktur, solange nicht ausdrücklich umgestellt wurde.
Schornsteinfeger ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 12 der Handwerksordnung). Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer, du legst eine Gesellenprüfung ab, und zu jedem Prüfungsteil wird gesondert zugelassen. Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen und besteht aus dem Prüfungsbereich „Kehr- und Überprüfungsarbeiten“ mit 30 Prozent Gewicht: eine Arbeitsaufgabe über vier Stunden mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch von zehn Minuten (70 Prozent des Bereichs) und schriftliche Aufgaben über 60 Minuten (30 Prozent). Zugrunde liegen alle vier Kerntätigkeiten – Abgasanlage überprüfen, Kehr- und Reinigungsverfahren durchführen, Betriebs- und Brandsicherheit überprüfen, Parameter messen und dokumentieren – plus eine Aufgabe zum Austauschen oder Einbauen von Komponenten.
Teil 2 hat vier Bereiche. „Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“ mit 20 Prozent ist ein betrieblicher Auftrag von acht Stunden mit Dokumentation und einem Fachgespräch von 20 Minuten; Aufgabenstellung und Bearbeitungszeitraum musst du dem Prüfungsausschuss vorher zur Genehmigung vorlegen. „Klimaschutz und Energieeffizienz“ mit 25 Prozent besteht aus einer Arbeitsaufgabe über vier Stunden mit Fachgespräch und 120 Minuten schriftlich, „Lüftungstechnik“ mit 15 Prozent aus einer Arbeitsaufgabe über drei Stunden mit Fachgespräch und 60 Minuten schriftlich, dazu Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend ist, in mindestens drei Bereichen von Teil 2 mindestens ausreichend und in keinem ungenügend. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für schriftliche Aufgaben und nur in Klimaschutz und Energieeffizienz, Lüftungstechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde möglich – im betrieblichen Auftrag nicht.
Ein Thema, das dein Heft vom Rest unterscheidet: Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbuch – und den freien Dienstleistungen des Betriebs ist ausdrücklich Ausbildungsinhalt und Prüfungsanforderung in Teil 2. Schreib bei hoheitlichen Einsätzen mit, in welcher Rolle du dabei warst.