Ausbildung Immobilienkaufmann/-frau: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Die Ausbildung dauert drei Jahre, zuständige Stelle ist die IHK. Die Vorgängerbezeichnung Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ist seit 2006 abgelöst und gehört nicht mehr in Unterlagen.
Geprüft wird klassisch, nicht gestreckt: Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres liegen, ist schriftlich, dauert höchstens 120 Minuten und deckt den Stoff des ersten Jahres ab – Ausbildungsbetrieb und Immobilienmarkt, Mietobjekte und Immobilienvermittlung, Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Abschlussprüfung hat vier Bereiche: Immobilienwirtschaft (schriftlich, höchstens 180 Minuten), Kaufmännische Steuerung und Dokumentation (höchstens 90 Minuten), Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 90 Minuten, in der Praxis oft 60) und das mündliche Kundengespräch samt Teambesprechung mit höchstens 20 Minuten Vorbereitung und einem Gespräch, das 30 Minuten nicht überschreiten soll.
Die Verordnung nennt keine Prozentzahlen, sondern gibt der Immobilienwirtschaft gegenüber jedem anderen Bereich das doppelte Gewicht – das Verhältnis ist also 2 zu 1 zu 1 zu 1, gerechnet 40 zu 20 zu 20 zu 20 Prozent.
Das Sperrfach ist der mündliche Teil: Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis, in mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche und im Bereich Kundengespräch und Teambesprechung mindestens ausreichend ist. Ein ungenügend in einem Bereich bedeutet nicht bestanden. Einen Report oder eine Präsentation wie in anderen kaufmännischen Berufen gibt es hier nicht.
Im Ausbildungsvertrag werden zwei Wahlqualifikationen festgelegt, je vier Monate im dritten Ausbildungsjahr. Geprüft wird genau eine davon, und zwar im mündlichen Bereich. Die Meldung ist verbindlich und lässt sich später nicht ändern – deshalb sollten beide Einheiten im Heft des dritten Jahres sichtbar sein.