Ausbildung Fachlagerist/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Die Verordnung regelt zwei Berufe in einem Text: den zweijährigen Fachlageristen und die dreijährige Fachkraft für Lagerlogistik. Nach § 6 kann deine Ausbildung für das dritte Ausbildungsjahr im Beruf Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden – du steigst dann direkt ins dritte Jahr ein. Dein Berichtsheft läuft dabei ohne Bruch weiter.
Geprüft wird klassisch, nicht gestreckt. Die Zwischenprüfung soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden: eine Arbeitsaufgabe in höchstens 90 Minuten, die mindestens eines der Gebiete Entladen und Kontrollieren einer Lieferung oder Einlagern von Gütern nach Güterarten abdeckt. Sie geht nicht in die Abschlussnote ein – aber ohne Teilnahme an ihr gibt es nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung hat vier Bereiche: Praktische Arbeitsaufgaben, Lagerprozesse, Güterbewegung und Wirtschafts- und Sozialkunde; die letzten drei sind schriftlich. In den Praktischen Arbeitsaufgaben sind in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben zu lösen, aus den Gebieten Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle, Erfassen von Güterbewegungen mit betrieblichen Informations- und Kommunikationsmitteln sowie Kommissionierung und Versand. Lagerprozesse und Güterbewegung dauern je höchstens 90 Minuten, Wirtschafts- und Sozialkunde höchstens 60 Minuten.
Bei der Gewichtung lohnt genaues Lesen: Die Verordnung nennt 40 Prozent Lagerprozesse, 40 Prozent Güterbewegung und 20 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde – das gilt nur für das Verhältnis der drei schriftlichen Bereiche untereinander. Ein Prozentwert für den praktischen Bereich gegenüber dem schriftlichen Block steht nicht in der Verordnung. Stattdessen müssen beide Blöcke getrennt bestanden werden: mindestens ausreichend in den Praktischen Arbeitsaufgaben und mindestens ausreichend im Gesamtergebnis der schriftlichen Bereiche, davon zwei mindestens ausreichend und keiner ungenügend.
Anders als die Fachkraft für Lagerlogistik hat der Fachlagerist kein Fachgespräch in der praktischen Prüfung. Bewertet wird, was du tust, und wie du planst: Arbeitsschritte festlegen, Arbeitsmittel auswählen, Ergebnisse kontrollieren, dabei Wirtschaftlichkeit, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Qualitätssicherung berücksichtigen. Ein Heft, in dem Geräte, Verfahren und Prüfschritte stehen, ist dafür die beste Vorbereitung, die es ohne Übungslager gibt.