Ausbildung Kaufmann/-frau im E-Commerce: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Drei Jahre, zuständige Stelle ist im Regelfall die IHK. Bildet ein Handwerksbetrieb mit Onlineshop aus, ist es nach § 71 Abs. 7 BBiG die Handwerkskammer – der Anknüpfungspunkt ist der Betrieb, nicht der Beruf.
Geprüft wird in einer gestreckten Abschlussprüfung, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres liegen und umfasst den Prüfungsbereich „Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung“, 90 Minuten schriftlich. Inhaltlich bezieht er sich auf die ersten 15 Ausbildungsmonate und zählt mit 25 Prozent in die Gesamtnote.
Teil 2 hat vier Bereiche: „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ schriftlich in 120 Minuten mit 30 Prozent, „Kundenkommunikation im E-Commerce“ schriftlich in 60 Minuten mit 15 Prozent, das „Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce“ mit höchstens 20 Minuten und 20 Prozent sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. In den Geschäftsprozessen ist ausdrücklich verlangt, englischsprachige Informationen und Fachbegriffe zu nutzen.
Ein einzelnes Sperrfach gibt es nicht. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend ist, in mindestens drei der vier Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend und in keinem ungenügend. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur auf Antrag und nur in einem der schriftlichen Bereiche möglich, nicht im Fachgespräch.
Statt Wahlqualifikationen kennt die Verordnung vier Gebiete für das Fachgespräch: einen Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen, Nutzungsprozesse optimieren, Online-Marketing entwickeln und umsetzen oder die kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen. Genau eines legt der Ausbildungsbetrieb fest – in der Praxis mit der Anmeldung zu Teil 2.
Zum Fachgespräch gehört ein Report von höchstens drei Seiten plus höchstens fünf Seiten Anlage, den der Betrieb bestätigt. Bewertet wird nur das Fachgespräch, nicht der Report. Wichtig: Der Report ersetzt das Berichtsheft nicht, und das Berichtsheft ersetzt nicht den Report.