Ausbildung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
Der Beruf ist seit 1. August 2023 neu geordnet. Wenn du eine Vorlage oder ein Merkblatt aus der Zeit davor benutzt, steht dort noch die Verordnung von 2014 mit anderen Fachrichtungen – für Verträge ab August 2023 gilt sie nicht mehr.
Er ist doppelt anerkannt: nach § 4 Abs. 1 BBiG und nach § 25 HwO für das zulassungspflichtige Handwerk Karosserie- und Fahrzeugbauer (Anlage A Nr. 15). Daraus folgt der Unterschied, der für dein Heft zählt: Im Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer zuständige Stelle und du legst eine Gesellenprüfung ab, im Industriebetrieb ist es die IHK mit einer Abschlussprüfung. Die Verordnung selbst spricht deshalb durchgehend von der „Abschluss- oder Gesellenprüfung“.
Geprüft wird gestreckt. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr liegen und besteht aus dem Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ – ein Prüfungsprodukt aus mehreren Teilprodukten mit auftragsbezogenem Fachgespräch, insgesamt 375 Minuten – mit 20 Prozent und dem schriftlichen Bereich „Auftragsplanung“, 90 Minuten, mit 10 Prozent. Teil 1 wiegt zusammen 30 Prozent.
Teil 2 besteht aus dem „Kundenauftrag“ mit 40 Prozent, dem schriftlichen Bereich deiner Fachrichtung mit 20 Prozent (180 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. Der Kundenauftrag dauert 12 Stunden in der Karosserieinstandhaltungstechnik und 14 Stunden in den beiden anderen Fachrichtungen, jeweils mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 20 Minuten und einer Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen.
Der Kundenauftrag ist Sperrfach und muss mindestens ausreichend sein, ebenso das Ergebnis von Teil 2 insgesamt. Dazu muss mindestens ein weiterer Bereich aus Teil 2 mindestens ausreichend und keiner ungenügend sein. Im Handwerk gilt zusätzlich: Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 31 Abs. 1 HwO).
Vereinbaren kannst du die Zusatzqualifikation „Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen“. Sie wird gesondert geprüft, im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2, mit Arbeitsaufgabe, Fachgespräch und schriftlichem Teil in zusammen 100 Minuten. Wenn du sie machst, schreib die Hochvolt-Einsätze im Heft ausdrücklich mit.