Ausbildung IT-System-Elektroniker/in: Dauer, Struktur und Prüfung
Dein Berichtsheft muss zur Ausbildungsordnung passen, nicht zu einer allgemeinen Vorlage. Die folgenden Angaben sind die Eckdaten, an denen sich Ausbilder und Prüfungsausschuss orientieren.
in der Regel die IHK, bei Ausbildung im Informationstechniker-Handwerk die Handwerkskammer
IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung (ITSEAusbV) vom 28. Februar 2020, BGBl. I S. 268, in Kraft seit 1. August 2020 und seither unverändert; sie hat den Beruf Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker abgelöst
Die Ausbildung dauert drei Jahre, nicht dreieinhalb – das ist der häufigste Irrtum bei diesem Beruf. Anerkannt ist er nach § 4 Abs. 1 BBiG und damit kein Handwerksberuf; zuständige Stelle ist im Regelfall die IHK. Wer in einem Betrieb des Informationstechniker-Handwerks ausgebildet wird, hat nach § 71 Abs. 7 BBiG die Handwerkskammer als zuständige Stelle. Frag im Zweifel nach, wer deinen Nachweis sehen will.
Geprüft wird in einer gestreckten Abschlussprüfung, eine Zwischenprüfung gibt es nicht. Teil 1 liegt im vierten Ausbildungshalbjahr: der Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, 90 Minuten schriftlich, und er zählt mit 20 Prozent in die Gesamtnote. Teil 1 erstreckt sich nur auf die ersten 18 Ausbildungsmonate und dort nur auf die Berufsbildpositionen 1 bis 7.
Teil 2 besteht aus vier Bereichen: „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ mit 50 Prozent – eine betriebliche Projektarbeit von höchstens 40 Stunden mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch von zusammen höchstens 30 Minuten –, dazu „Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen“ mit 10 Prozent, „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ mit 10 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Der Bereich Stromversorgung ist Sperrfach: Er muss mindestens ausreichend sein, sonst ist die Prüfung nicht bestanden. Zusätzlich müssen das Gesamtergebnis und mindestens zwei weitere Bereiche aus Teil 2 mindestens ausreichend sein und kein Bereich ungenügend. Genau deshalb sollten Messungen, Prüfprotokolle und Arbeiten an der Stromversorgung in deinem Nachweis auftauchen.
Verwechsle die Projektdokumentation nicht mit dem Berichtsheft. Die Dokumentation der betrieblichen Projektarbeit ist Prüfungsleistung und wird bewertet; der Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG und wird nicht benotet. Beides zu führen ist Pflicht, das eine ersetzt das andere nicht.